1.
Ab Schießbeginn 19:30h anwesend sein und für einen
reibungslosen Schießablauf zu sorgen.
2.
Die eingeteilte Standaufsicht hat bei eventueller
Verhinderung für einen Ersatz zu sorgen. Bei
Unentschuldigen Fehlen zahlt die eingeteilte
Standaufsicht €5.- in die Jugendkasse.
3.
Hat die Pflicht bei nicht Einhalten der
Schießstandordnung den Schützen (Schützin) auf diese
höflich hinzuweisen.
4.
Das Schützenheim während des ganzen Schießabends
(ab 19:30h) nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
5.
Bei auftreten von Störungen an der Schießanlage,
oder sonstigen Problemen, die Auswertung zu
benachrichtigen.
6.
Darauf zu achten, dass nur im Vorraum auf einen
freien Stand gewartet wird. (Ausnahme bei Hilfestellung
von Neuanfängern)
7.
Darauf zu achten, dass nach Möglichkeit die für
Luftgewehr vorgesehenen Stände auch von
Luftgewehrschützen benutzt werden.
8.
Nach Beendigung des Schießbetriebes den
Schießstand, Vorraum, Gewehre und Schießjacken
aufräumen, das Schützenheim absperren und den Schlüssel
dem Schriftführer bringen.