Aufgaben der Standaufsicht !

 

1.       Ab Schießbeginn 19:30h anwesend sein und für einen reibungslosen Schießablauf zu sorgen.

2.       Die eingeteilte Standaufsicht hat bei eventueller Verhinderung für einen Ersatz zu sorgen. Bei Unentschuldigen Fehlen zahlt die eingeteilte Standaufsicht €5.- in die Jugendkasse.

3.       Hat die Pflicht bei nicht Einhalten der Schießstandordnung den Schützen (Schützin) auf diese höflich hinzuweisen.

4.       Das Schützenheim während des ganzen Schießabends (ab 19:30h) nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

5.       Bei auftreten von Störungen an der Schießanlage, oder sonstigen Problemen, die Auswertung zu benachrichtigen.

6.       Darauf zu achten, dass nur im Vorraum auf einen freien Stand gewartet wird. (Ausnahme bei Hilfestellung von Neuanfängern)

7.       Darauf zu achten, dass nach Möglichkeit die für Luftgewehr vorgesehenen Stände auch von Luftgewehrschützen benutzt werden.

8.       Nach Beendigung des Schießbetriebes den Schießstand, Vorraum, Gewehre und Schießjacken aufräumen, das Schützenheim absperren und den Schlüssel dem Schriftführer bringen.